Innovationsfonds

LICHT INS DUNKEL richtet mit Beginn des Jahres 2023 für besonders innovative und inklusive Leuchtturm-Projekte den Innovationsfonds ein. Da der Innovationsfonds zur Gänze aus Mitteln gespeist wird, die durch die Verdoppelung der LICHT INS DUNKEL AKTION 2022 (bis zum 24.12.2022) durch die Bundesregierung zustande kommt, wird der maximale Betrag für den Innovationsfonds nach dem notwendigen Ministerratsbeschluss bekanntgegeben.
Ein dunkelblauer Hintergrund. Links befindet sich das 50 Jahre Licht ins Dunkel-Logo, die Schrift ist weiß, ein goldener Kranz schließt sich um "50 Jahre". Rechts steht "Innovationsfonds für inklusive Leuchtturmprojekte" in großer Schrift mit goldenem Farbverlauf. ORF
Durch den Innovationsfonds sollen richtungsweisende Vorhaben initiiert und über einen längeren Zeitraum unterstützt werden. Die Verteilung der Fördergelder erfolgt entsprechend der Kriterien durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL. Ein interdisziplinärer, intersektionaler Beirat wird dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite stehen. Die Entscheidung, welche Projekte anhand der Statuten und Richtlinien von LICHT INS DUNKEL gefördert werden, fällt der Vorstand im Juni 2023.
Die wichtigsten Fragen rund um die Förderung aus dem Innovationsfonds haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 
 

Der Fokus

Der Fokus bei Förderungen über den Innovationsfonds soll auf Sozialraum-Projekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung gerichtet werden, um sich von den herkömmlichen LICHT INS DUNKEL-Projektförderungen abzuheben und den inhaltlichen Schwerpunkt – weg von Segregation, hin zu Inklusion – zu setzen. Zielgruppen sind Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung. Besonders inklusive Projekte mit innovativen Lösungsansätzen sollen mit dieser Anschubfinanzierung unterstützt werden.
Der Verein LICHT INS DUNKEL kann jenen gemeinnützigen Organisationen Zuzahlungen gewähren, deren Satzungen die Unterstützung der in § 2 der Vereinsstatuten von LICHT INS DUNKEL genannten Personengruppen als Zielsetzungen beinhalten und sie mit diesen Geldmitteln tatsächlich und nachvollziehbar mildtätig sind. Die Zielgruppen sind dementsprechend Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien.

Vorstand und interdisziplinärer Beirat

Der Vorstand von LICHT INS DUNKEL besteht aus folgenden Personen:
  • Präsident Kurt Nekula, M.A. - LICHT INS DUNKEL
  • Vizepräsident Prof. Dr. Germain Weber - Lebenshilfe Österreich
  • Mag. Walter Paulhart - Rettet das Kind
  • Mag. Tanja Lechner - Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer
  • Mag. Daniel Bohmann - Österreichische Kinderfreunde
  • Dr. Gudrun Berger - Österreichisches Komitee für UNICEF
  • Mag. Anna Parr - Caritas Österreich
  • Dr. Maria Katharina Moser - Diakonie Österreich
Der interdisziplinäre Beirat, der dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite stehen wird, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
  • Univ.-Prof. Dr. phil. Barbara Gasteiger-Klicpera (Universität Graz)
  • Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Susanne Schwab, Bakk. MA (Universität Wien)
  • Primar Dr. med. univ. Klaus Vavrik (FA für Kinder- und Jugendheilkunde (Zusatzfach Neuropädiatrie), FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeut (VIP, KIB, Trauma-Psychotherapie))
  • Klaus Widl (Präsident des Österreichischen Behindertenrats, Präsident des „CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde", Vorsitzender der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Wien)
  • Dr. Christina Meierschitz (Referentin für Recht und Sozialpolitik des Österreichischen Behindertenrats)
  • Mag.a iur Nina Eckstein, MA (Juristin, Sozialarbeiterin und Expertin mit Behinderung in eigener Sache)
  • Weitere Namen werden noch bekanntgegeben

Einreichkategorien

  • Bildung
  • Arbeitswelt
  • Sozialraum, Gemeinwesenarbeit
  • Kunst und Kultur, Freizeit & Sport
  • Peer-Beratung & Interessenvertretung / Selbstvertretung
  • Empowerment & Gewaltschutz für Mädchen / Frauen mit Behinderungen
Die LICHT INS DUNKEL Förderung versteht sich dabei als eine mehrjährige Anschubfinanzierung im Rahmen eines Gesamtfinanzierungsplans, der die längerfristige Umsetzung des Vorhabens – auch über die Anschubfinanzierung hinaus – darstellt (z.B. Öffentlich-Private-Partnerschaft).
Der Förderbeitrag von LICHT INS DUNKEL ist von seiner Gesamthöhe voraussichtlichauf max. 1 Mio. Euro pro Vorhaben für eine Projektdauer von 3 Jahren begrenzt. Der endgültige Maximalbetrag wird nach Verlautbarung der Gesamtdotation des Fonds nach dem Ministerratsbeschluss veröffentlicht. Pro Trägereinrichtung (juristische Person) ist EIN Antrag für die Aktionsschiene „LICHT INS DUNKEL Innovationsfonds für inklusive Leuchtturmprojekte“ bezogen auf die jeweilige Ausschreibung möglich.

Einreichkriterien

  • Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
  • Das Projekt verfolgt innovative soziale / inklusive Lösungsansätze.
  • Das Leuchtturmprojekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichungskategorie und setzt im Sozialraum an.
  • Das Projekt fördert die gesellschaftliche Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe und vermittelt bedarfsgerechte Unterstützung.
  • Das Projekt befähigt Menschen mit Behinderungen und sozioökonomischer Benachteiligung, sich zu entfalten und das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
  • Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern bzw. neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
  • Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
  • Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch, Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projekt-partner*innen müssen genannt werden.
  • Es wird eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben. Vorgelegt.  Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Die Relation zwischen Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis.
  • Eine Einreichung bei LID schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus. Das muss jedoch transparent angegeben und am Formblatt ausgewiesen werden.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, mit Schulen, mit der Gemeinde, dem Land, der Wirtschaft und mit sonstigen Partnern soll gesucht werden.
  • Das Projekt soll eine Entwicklungsperspektive aufweisen und Nachhaltigkeit bewirken.
  • Partizipatives Einbeziehen der jeweiligen Zielgruppe in Planung und Umsetzung des Projekts.
  • Der Projektträger schafft Voraussetzungen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Nicht auf Gewinn gerichteter Projektträger.
  • Satzungen entsprechend dem Vereinszweck (§2 Statuten) von LID.
  • Offenlegung der Finanzgebarung und der Herkunft der Mittel.
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID.
  • Verwendung der Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke. Fokus auf einer oder mehrerer Zielgruppen gemäß §2 der Statuten von LID.
  • Finanzierungsplan in Meilensteinen sowohl für die ersten drei Jahre, bei denen eine Förderung durch LID in Anspruch genommen wird, als auch ein Plan für die Jahre 4 und 5.
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID.
  • Das Diversitätsbewusstsein innerhalb der Trägerorganisation sowie im eingereichten Projekt wird mit illustrativen Beispielen untermauert.

Bereiche, die NICHT von LID gefördert werden

  • Anschaffung von nicht projektbezogener Infrastruktur (für den normalen Bürobetrieb)
  • Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
  • Laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
  • Alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.), welche nicht in direktem Zusammenhang mit der Projektumsetzung stehen
  • Merchandising aller Art
  • Projekte, die der Gewinnerzielung dienen
Projekte oder Personen, die einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderungen haben, werden in der Regel von LICHT INS DUNKEL nicht unterstützt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • das ausgefüllte Formblatt „Einreichung Innovationsfonds“.
  • Projektbeschreibung auch in einfacher Sprache.
  • ein detaillierter Finanzierungsplan, aus dem die Zusammensetzung der Gesamtkosten, der Anteil der Eigen- und Restfinanzierung sowie etwaige andere Subventionsgeber hervorgehen, sowie eine Prognose für das 4. + 5. Jahr nach der 3jährigen LICHT INS DUNKEL-Förderung
  • ggf. Kostenvoranschläge zu geplanten Anschaffungen/Ausgaben/Baumaßnahmen.
  • ein Nachweis des Nutzungszeitraums (Mietvertrag, Eigentumsnachweis etc.) – nur bei baulichen Veränderungen erforderlich – Für die 5-jährige Führbarkeit braucht man bei allen Projekten den Nachweis der räumlichen Voraussetzungen.
  • die aktuellen Vereinsunterlagen (Statuten und Vereinsregisterauszug) bzw. der Gesellschaftsvertrag.
  • der letzte Jahresabschluss (Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben Rechnung).
Bei Neugründung: Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in/ Rechnungsprüfer*in.
Zusätzliche Unterlagen (wenn vorhanden):
  • eine Kopie des Spendenbegünstigungsbescheids / Bestätigung Spendengütesiegel.
  • Leitbild und Ethikrichtlinien.

Einreichzeitraum

Der Einreichzeitraum beginnt ab Veröffentlichung im Jänner 2023 und ist bis 22. Mai 2023 möglich. Die Einreichung für Projekte erfolgt als downloadbares Formular per E-Mail an inklusionsfonds@lichtinsdunkel.org. Das Ansuchen mit allen erforderlichen Unterlagen soll als zusammengefügtes PDF übermittelt werden. Nach der Vorauswahl durch den interdisziplinären Beirat folgt die Vergabe durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL im Juni 2023.