JUBILÄUMSFONDS

LICHT INS DUNKEL stellt für inklusive Leuchtturm-Projekte einen Jubiläumsfonds in Gesamthöhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Auf diesem Weg sollen richtungsweisende Vorhaben initiiert und über einen längeren Zeitraum unterstützt werden. Die Verteilung der Fördergelder erfolgt entsprechend der Kriterien durch den Vorstand von LICHT INS DUNKEL.
ORF

Die wichtigsten Fragen rund um die Förderung aus dem Jubiläumsfonds haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 
 

Der Fokus

Der Fokus bei Förderungen über den Jubiläumsfonds soll auf Sozialraum-Projekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung gerichtet werden, um sich von den herkömmlichen LICHT INS DUNKEL-Projektförderungen abzuheben und den inhaltlichen Schwerpunkt – weg von Segregation, hin zu Inklusion – zu setzen. Zielgruppen sind Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung.
Der Verein LICHT INS DUNKEL kann jenen gemeinnützigen Organisationen Zuzahlungen gewähren, deren Satzungen die Unterstützung der in § 2 der Vereinsstatuten von LICHT INS DUNKEL genannten Personengruppen als Zielsetzungen beinhalten und sie mit diesen Geldmitteln tatsächlich und nachvollziehbar mildtätig sind. Die Zielgruppen sind dementsprechend Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien.

Vorstand und interdisziplinärer Beirat

Der Vorstand von LICHT INS DUNKEL besteht aus folgenden Personen:
  • Präsident Kurt Nekula, M.A.
  • Vizepräsident Prof. Dr. Germain Weber – Lebenshilfe Österreich
  • Dr. Gudrun Berger – Österreichisches Komitee für UNICEF
  • Mag. Tanja Lechner – Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer
  • Dr. Maria Katharina Moser – Diakonie Österreich
  • Christian Oxonitsch – Österreichische Kinderfreunde
  • Mag. Anna Parr – Caritas Österreich
  • Mag. Walter Paulhart – „Rettet das Kind“
Der interdisziplinäre Beirat, der dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite stehen wird, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
  • Univ.-Prof. Dr. phil. Barbara Gasteiger-Klicpera (UNI Graz)
  • Marianne Hengl (RollOn Austria)
  • Dr. Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt)
  • FH-Prof. Mag. Dr. Michaela Moser („Armutskonferenz“, Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung)
  • Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Susanne Schwab, Bakk. MA (UNI Wien)
  • Primar Dr. med. univ. Klaus Vavrik (FA für Kinder- und Jugendheilkunde (Zusatzfach Neuropädiatrie), FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeut (VIP, KIB, Trauma-Psychotherapie)
  • Klaus Widl (1. Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Präsident des „CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde, Vorsitzender der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Wien)
Zitat Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger-Klicpera – UNI Graz: „Vielen Dank für die großartige Idee, Leuchtturmprojekte zu ermuntern und zu prämieren! Langfristig wünsche ich mir, dass dieser Preis dazu beiträgt, dass Inklusion selbstverständlich und alltäglich wird und dass es irgendwann viele, viele Leuchttürme gibt, von denen der Alltag geprägt sein wird.“
Zitat Marianne Hengl – Obfrau RollOn Austria: „Licht ins Dunkel ist eine unverzichtbare Organisation in unserem Land geworden. Ganz wesentlich beim Spenden sammeln ist es dabei auf unsere Würde zu achten, denn wir wollen nicht Objekte von Barmherzigkeit sein, sondern mit Respekt und Wertschätzung behandelt und unterstützt werden. Eine wertschätzende Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit den Betroffenen ist dabei unabkömmlich.“
Zitat Dr. Hansjörg Hofer – Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung: „Inklusion bedeutet, dass die Umwelt in allen Bereichen in einer Weise gestaltet  sein muss, die es ALLEN ermöglicht, vollwertig am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Im Gegensatz zur Integration, bei der sich der einzelne Mensch mit Behinderung an die Umgebung anzupassen hat, ist das bei wirklicher Inklusion nicht erforderlich."
Zitat Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Susanne Schwab, Bakk. MA – UNI Wien: „Auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist es wichtig zu erkennen, dass nicht die Anpassung von Individuen an ihre Umgebung, sondern der Abbau vorhandener Barrieren im Mittelpunkt stehen muss. Daher ist das vorrangige Ziel, Möglichkeiten für Partizipation im Sinne einer aktiven Teilhabe sowie Mit- und Selbstbestimmung zu schaffen.“
Zitat Primar Dr. med. univ. Klaus Vavrik – Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeut (VIP, KIB, Trauma-Psychotherapie): „Ausgrenzung bedeutet eine massive Verletzung seiner Rechte und letztlich den sozialen Tod für ein Kind. Inklusion hingegen ermöglicht ihm ein kindgerechtes Leben, Perspektive und das Erleben von Gemeinschaft. Das vermittelt Licht ins Dunkel nun seit 50 Jahren! Und hoffentlich noch viele mehr.“
 

Die Einreichkategorien

  • Bildung
  • Arbeitswelt
  • Kunst, Kultur, Freizeit und Sport
  • Peer-Beratung und Interessenvertretung / Selbstvertretung
  • Empowerment und Gewaltschutz für Mädchen / Frauen mit Behinderungen
  • Sozialraum, Gemeinwesenarbeit
>> Der Einreichzeitraum endete am 15.08.2022.

Die Einreichkriterien

  • Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
  • Das Leuchtturmprojekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichungskategorie und setzt im Sozialraum an.
  • Das Projekt fördert die gesellschaftliche Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe und vermittelt bedarfsgerechte Unterstützung.
  • Das Projekt befähigt Menschen mit Behinderungen und sozioökonomischer Benachteiligung, sich zu entfalten und das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
  • Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern bzw. neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
  • Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
  • Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch, Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projektpartner*innen müssen genannt werden.
  • Es wird eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt.  Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Die Relation zwischen Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis.
  • Eine Einreichung bei LID schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus. Das muss jedoch transparent angegeben und am Formblatt ausgewiesen werden.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, mit Schulen, mit der Gemeinde, dem Land, der Wirtschaft und mit sonstigen Partnern soll gesucht werden.
  • Das Projekt soll eine Entwicklungsperspektive aufweisen und Nachhaltigkeit bewirken.
  • Das Projekt verfolgt neue soziale / inklusive Lösungsansätze.
  • Partizipatives Einbeziehen der jeweiligen Zielgruppe in Planung und Umsetzung des Projekts.
  • Der Projektträger schafft Voraussetzungen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.

Die Voraussetzungen für die Förderung

  • Nicht auf Gewinn gerichteter Projektträger
  • Satzungen entsprechend dem Vereinszweck (§ 2 Statuten) von LID
  • Offenlegung der Finanzgebarung und der Herkunft der Mittel
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID
  • Verwendung der Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke
  • Fokus auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID
  • Finanzierungsplan in Meilensteinen sowohl für die ersten 3 Jahre, bei denen eine Förderung durch LID in Anspruch genommen wird, als auch ein Plan für die Jahre 4 und 5
  • Der Projektstart soll innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung erfolgen
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID
  • Das Diversitätsbewusstsein wird innerhalb der Trägerorganisation sowie im eingereichten Projekt mit illustrativen Beispielen untermauert

Bereiche, die NICHT von LICHT INS DUNKEL gefördert werden

  • Anschaffung von nicht projektbezogener Infrastruktur (für den normalen Bürobetrieb)
  • Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
  • Laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
  • Alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.)
  • Merchandising aller Art
  • Projekte, die der Gewinnerzielung dienen