Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um den LICHT INS DUNKEL-Jubiläumsfonds.
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Über den Fonds


Teilnahmeberechtigte Projekte


Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den Verein LICHT INS DUNKEL unter jubilaeumsfonds@lichtinsdunkel.org wenden. 

Unsere Antworten:

Über welchen Zeitraum wird ein Projekt gefördert?
Die LICHT INS DUNKEL-Förderung versteht sich als mehrjährige Anschubfinanzierung im Rahmen eines Gesamtfinanzierungsplans, der die längerfristige Umsetzung des Vorhabens – auch über die Anschubfinanzierung hinaus – darstellt (z.B. öffentlich-private Partnerschaft). Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern und/oder neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
Wie viele Anträge können pro Projektträger gefördert werden?
Pro Projektträger kann ein Antrag innerhalb von 3 Jahren bis max. € 1.000.000,- gefördert werden.
Bis zu welcher Förderhöhe darf eingereicht werden?
Pro Projekt stehen max. € 1.000.000,- zur Verfügung.
Wichtig ist eine Planung für die ersten 3 Jahre und eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der Unterstützung durch LICHT INS DUNKEL.
Wann ist der Einreichzeitraum?
Einreichungen sind von 09.05.2022 bis 15.08.2022 möglich.
Wann erfolgt eine Zu- bzw. Absage der Projektförderung?
Die Zu- bzw. Absage der Projektförderung an die Projektträger erfolgt Ende September / Anfang Oktober 2022.
Erfolgt eine Zuzahlung oder wird auch vollfinanziert?
Grundsätzlich beteiligt sich LICHT INS DUNKEL mit einer Teilfinanzierung.
Schließt die Einreichung bei LICHT INS DUNKEL Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus?
Nein, die Einreichung schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus, diese müssen jedoch transparent angegeben werden.
Wie ist der genaue Zeitrahmen für den Finanzierungsplan der ersten 3 Jahre der Umsetzung?
Von Oktober 2022 bis Oktober 2025.
Voraussetzung ist die Vorlage von folgenden Dokumenten: Plan für die Durchführbarkeit, ein Finanzierungplan für die ersten 3 Jahre sowie eine Strategie für die Zukunft.
Wie ist die Prognose einer Finanzplanung für die Jahre 4 und 5 nachzuweisen?
Zusätzlich zu einer Beschreibung der geplanten Kooperationen/Kofinanzierungen müssen die Jahre 4 und 5 in jedem Fall auch mit einer Prognose eines Finanzplans unterlegt werden. Dafür ist ein konkreter Plan für die Kompensation der Fördermittel von LICHT INS DUNKEL nach der dreijährigen Finanzierung erforderlich. 
Ab welchem Zeitraum gilt die Nachweispflicht?
Bei der Auszahlung in Meilensteinen gilt die Nachweispflicht analog zu den bestehenden Projektverträgen von LICHT INS DUNKEL jeweils ab dem Auszahlungszeitpunkt.
Worauf soll der Fokus des Projekts liegen?
Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Das Projekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichkategorie und setzt im Sozialraum an.
Darf ein Projekt bundesländerübergreifend arbeiten?
Ja, Projekte dürfen bundesländerübergreifend arbeiten.
Darf ein Projekt zum Zeitpunkt der Einreichfrist schon abgeschlossen sein?
Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen sein.
Welche Initiativen / Gruppen mit welcher Rechtsform können einreichen?
Mildtätig, gemeinnützig, nicht auf Gewinn orientiert.
In welcher Höhe dürfen die projektbezogenen Overheadkosten liegen?
Analog zu den Bestimmungen des Spendengütesiegels / der Absetzbarkeitsauflagen:
max. 10 % Overhead, max. 25 % Aufwand für Spendengewinnung.
Was müssen neue Projekte anstelle eines Jahresabschlusses einreichen?
Eine Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in / Rechnungsprüfer*in.
Muss der Projektträger mediale Berichterstattung ermöglichen?
Ja, der Projektträger muss Voraussetzungen schaffen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.