Statement des Expert*innenbeirates zum Auswahlprozess der förderbaren Projekte des LICHT INS DUNKEL-Jubiläumsfonds

Beiratssprecherin Univ.-Prof. Dr.phil. Gasteiger-Klicpera
ORF
Hier geht's zu den ausgewählten Projekten des LICHT INS DUNKEL-Jubiläumsfonds.
LICHT INS DUNKEL hat mit der Einrichtung des Jubiläumsfonds eine Ausschreibung innovativer Projekte und richtungsweisender Vorhaben initiiert. Diese Ausschreibung hat ein umfangreiches Echo bei den sozialen Diensten und Organisationen hervorgerufen. Insgesamt wurden 111 Projekte eingereicht.
Um eine begründete und nachvollziehbare Auswahl aus den 111 eingereichten Projekten zu treffen, wurde ein interdisziplinärer Beirat, bestehend aus sechs unabhängigen Expertinnen und Experten (Österreichischer Behindertenrat, Behindertenanwaltschaft, Armutskonferenz und Wissenschaft) eingerichtet. Dieser interdisziplinäre Beirat wurde gebeten, jeden einzelnen Projektantrag nach einer Liste von Kriterien zu bewerten.
Als Teil dieser Expert*innengruppe ist es uns wichtig, die Auswahl zu begründen und die Kriterien darzulegen, die uns bei dieser Auswahl leiteten. Vorausschicken möchten wir, dass wir begeistert waren von der unglaublichen Vielfalt und Qualität der eingereichten Projekte. Es waren viele außergewöhnliche Ideen dabei, die uns überzeugt haben und es hätte bei allen Projekten einen Grund gegeben, sie zu fördern. Leider sind die Mittel, die LID zur Verfügung hat, begrenzt. Daher musste eine Auswahl getroffen werden.
Die Begutachtung durch den Beirat umfasste zwei Schritte: zum einen die inhaltliche Beurteilung seitens der Expertenkommission und zum anderen die wirtschaftliche Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungskanzlei, die die wirtschaftlichen Komponenten der Projekte beurteilte.
Der Hauptfokus der Beurteilung wurde auf die inklusive Wirkung und Sozialraumorientierung der Projekte gelegt. Es war uns zuallererst wichtig, dass die geförderten Projekte einen Weg in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft eröffnen und eine nachhaltige Wirkung erzielen.
Die inhaltlichen Kriterien umfassten den Aspekt der Innovation, d.h. es wurden soziale, inklusive Lösungsansätze besonders gewichtet. Hier lag der Schwerpunkt auf der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und bedarfsgerechter Unterstützung. Als besonders relevant wurde die Frage der Partizipation erachtet, d.h. das partizipative Einbeziehen der Zielgruppe in Planung und Umsetzung. Zudem wurde die Entwicklungsperspektive und Nachhaltigkeit (im Sinne der SDGs) des Projektes beurteilt.
In Bezug auf wirtschaftliche Stabilität ist natürlich auch der Hintergrund des Projektes von Bedeutung und damit die Frage der wirtschaftlichen Durchführbarkeit, der Stabilität der Organisation, die das Projekt trägt und die Möglichkeit der längerfristigen Finanzierung und nachhaltigen Implementierung des Projektes. Die wirtschaftlichen Kriterien konzentrierten sich daher auf den Aspekt der realistischen Budgetierung, der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der geplanten Ausgaben sowie der sinnvollen Relation zwischen dem erreichten Projektziel und den anfallenden Kosten. Schließlich wurde die Schaffung bzw. das Vorhandensein von öffentlichen oder privaten Kooperationen für die langfristige Absicherung beurteilt.
Um Organisationen nicht zu benachteiligen, die eine kleinere Struktur haben oder noch nicht so viele Jahre Erfahrung vorweisen konnten, aber trotzdem besonders innovative Ideen einbrachten, wurden in erster Linie die inhaltlichen Kriterien gewichtet und diskutiert. Erst dann wurden die wirtschaftlichen Kriterien mit einbezogen und hier auch Maßnahmen der Unterstützung im Finanzmanagement besprochen.
Bemerkenswert war, dass sich die Expert*innengruppe bei der Spitzengruppe der zu fördernden Projekte sehr einig war. Projekte dieser Gruppe zeichneten sich durch eine hohe Strahlkraft, einen durchgehend partizipativen Charakter und ein besonders innovatives Potential aus.
Trotzdem war der Auswahlprozess nicht einfach. Gerade im Mittelfeld der Punktebewertungen haben wir intensiv diskutiert, es mussten Kriterien gewichtet und in Frage gestellt werden. Aber der Prozess hat sich gelohnt, es können großartige Projekte gefördert werden. Kritisch wurde vom Beirat angemerkt, dass es teilweise um die Finanzierung von Projekten geht, die für Menschen mit Behinderung essentiell sind - wie etwa jene, die die Information der Zielgruppe beinhalten. Die Finanzierung dieser Projekte läge eigentlich in der Verantwortung der öffentlichen Hand.
Wir freuen uns darüber, dass LID durch diese Ausschreibung wichtige Impulse zur Weiterentwicklung einer inklusiveren Gesellschaft in Österreich gibt und wünschen den ausgewählten Projekten viel Erfolg bei der Umsetzung!