Projekte

LICHT INS DUNKEL fördert jährlich rund 400 Sozial- und Behindertenprojekte in ganz Österreich und hilft mehr als 16.000 Kindern und deren Familien.
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Förderungsbeispiele

Mit dem Fokus der Förderung von körperlich und intellektuell beeinträchtigten Menschen sowie psychosozial benachteiligten Kindern fördert der Verein LICHT INS DUNKEL – dessen Tätigkeit karitativ, mildtätig und nicht auf Gewinn gerichtet ist – Inklusions- und Sozialprojekte in ganz Österreich, die sich gesellschaftliche Teilhabe zum Ziel setzen. Darüber hinaus werden Individualförderungen für Familien mit Kindern oder Menschen, die von Geburt an eine Behinderung haben, auch über den LICHT INS DUNKEL-Soforthilfefonds abgewickelt.
 

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • das ausgefüllte Formblatt „Ansuchen um Zuzahlung“
  • eine nähere Beschreibung des Projekts (ggf. unter Hervorhebung der inklusiven Zielsetzung und der zu erwartenden inklusiven Wirkungen auf die Personen bzw. das gesellschaftliche Umfeld)
  • ein detaillierter Finanzierungsplan, aus dem die Zusammensetzung der Gesamtkosten, der Anteil der Eigen- und Restfinanzierung sowie etwaige andere Subventionsgeber hervorgehen (bitte beachten Sie, dass LICHT INS DUNKEL keine Gesamtfinanzierung tätigt, sondern ausschließlich Zuzahlungen zu gesicherten Gesamtkosten leisten kann)
  • ggf. Kostenvoranschläge zu geplanten Anschaffungen/Ausgaben/Baumaßnahmen
  • ein Nachweis des Nutzungszeitraums (Mietvertrag, Eigentumsnachweis etc.) – nur bei baulichen Veränderungen erforderlich
  • die aktuellen Vereinsunterlagen (Statuten und Vereinsregisterauszug) bzw. der Gesellschaftsvertrag
  • der letzte Jahresabschluss (Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben Rechnung)
Zusätzliche Unterlagen (wenn vorhanden):
  • eine Kopie des Spendenbegünstigungsbescheids
  • Leitbild und Ethikrichtlinien
 

Mögliche Antragssteller

Das Ansuchen um Zuzahlung zu einem Projekt kann durch einen Verein, eine Organisation oder eine Glaubensgemeinschaft erfolgen. Alle Anträge werden vom Verein LICHT INS DUNKEL in eine Projektliste aufgenommen. Die Liste wird laufend aktualisiert und an den Vereinsvorstand sowie den ORF weitergereicht. Bei Interesse an einer Unterstützung, können auch Zeitungen und Großspender Einblick nehmen.
 

Ablauf und Vorgangsweise

Die Höhe der Förderung wird schriftlich bekannt gegeben. Anschließend wird zwischen Förderungswerber und Förderungsgeber ein Vertrag geschlossen.
 

Zuständiges Gremium

Zuzahlungen, keine Gesamtfinanzierung.
LICHT INS DUNKEL kann keine Gesamtfinanzierungen, sondern ausschließlich Zuzahlungen zu gesicherten Gesamtkosten leisten. Verantwortlich für die Vergabe der Spenden ist das Gremium des Vereinsvorstandes von LICHT INS DUNKEL.
 

Einreichungen

Wichtig ist, dass alle Ansuchen schriftlich und mit vollständiger Adresse an den Verein gestellt werden.
 

LICHT INS DUNKEL – Projektförderungen 2022/23

 

LICHT INS DUNKEL – Jahresbericht 2022/23

 

LICHT INS DUNKEL – Finanzbericht 2022/23