Häufig gestellte Fragen
Hier geht es zurück zum Innovationsfonds
- Über welchen Zeitraum wird ein Projekt gefördert?
- Worauf soll der Fokus des Projekts liegen?
- Bis zu welcher Förderhöhe darf eingereicht werden?
- Wie viele Anträge können pro Projektträger gefördert werden?
- Erfolgt eine Zuzahlung oder wird auch vollfinanziert?
- Schließt die Einreichung bei LICHT INS DUNKEL Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus?
- In welcher Höhe dürfen die projektbezogenen Overheadkosten liegen?
- Darf ein Projekt bundesländerübergreifend arbeiten?
- Darf ein Projekt zum Zeitpunkt der Einreichfrist schon abgeschlossen sein?
- Wann erfolgt eine Zu- bzw. Absage der Projektförderung?
- Wie ist der genaue Zeitrahmen für den Finanzierungsplan der ersten 3 Jahre der Umsetzung?
- Wie ist die Prognose einer Finanzplanung für die Jahre 4 und 5 nachzuweisen?
- Welche Initiativen / Gruppen mit welcher Rechtsform können einreichen?
- Was müssen neue Projekte anstelle eines Jahresabschlusses einreichen?
- Muss der Projektträger mediale Berichterstattung ermöglichen?
- Wann ist der Einreichzeitraum?
- Ab welchen Zeitraum gilt die Nachweispflicht?
1. Über welchen Zeitraum wird ein Projekt gefördert?
Die LICHT INS DUNKEL-Förderung versteht sich als mehrjährige Anschubfinanzierung im Rahmen eines Gesamtfinanzierungsplans, der die längerfristige Umsetzung des Vorhabens – auch über die Anschubfinanzierung hinaus – darstellt (z.B. Öffentlich-Private Partnerschaft). Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern und/oder neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern. Wichtig ist eine Planung für die ersten 3 Jahre und eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der Unterstützung durch LICHT INS DUNKEL.
2. Worauf soll der Fokus des Projekts liegen?
Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Das Projekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichkategorie und setzt im Sozialraum an. Ein Schwerpunkt liegt auf dem innovativen Charakter der Lösungsansätze des Projektes.
3. Bis zu welcher Förderhöhe darf eingereicht werden?
Pro Projekt stehen max. € 1.000.000,- zur Verfügung. Der Betrag darf auch im Ansuchen nicht überschritten werden.
4. Wie viele Anträge können pro Projektträger gefördert werden?
Es kann pro Projektträger 1 Antrag innerhalb von 3 Jahren gefördert werden.
5. Erfolgt eine Zuzahlung oder wird auch vollfinanziert?
Grundsätzlich beteiligt sich LICHT INS DUNKEL mit einer Teilfinanzierung.
6. Schließt die Einreichung bei LICHT INS DUNKEL Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus?
Nein, die Einreichung schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus, diese müssen jedoch transparent angegeben werden.
7. In welcher Höhe dürfen die projektbezogenen Overheadkosten liegen?
Analog zu den Bestimmungen des Spendengütesiegels / der Absetzbarkeitsauflagen:
Max. 10 % Overhead, max. 25 % Aufwand für Spendengewinnung.
8. Darf ein Projekt bundesländerübergreifend arbeiten?
Ja, Projekte dürfen bundesländerübergreifend arbeiten.
9. Darf ein Projekt zum Zeitpunkt der Einreichfrist schon abgeschlossen sein?
Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen sein.
10. Wann erfolgt eine Zu- bzw. Absage der Projektförderung?
Die Zu- bzw. Absage der Projektförderung an die Projektträger erfolgt im September 2024.
11. Wie ist der genaue Zeitrahmen für den Finanzierungsplan der ersten 3 Jahre der Umsetzung?
Der Projektstart hat spätestens im 1. Quartal 2025 zu erfolgen.
Voraussetzung ist die Vorlage von folgenden Dokumenten: Plan für die Durchführbarkeit, ein Finanzierungplan für die ersten 3 Jahre sowie eine Strategie für die Zukunft.
12. Wie ist die Prognose einer Finanzplanung für die Jahre 4 und 5 nachzuweisen?
Zusätzlich zu einer Beschreibung der geplanten Kooperationen / Kofinanzierungen müssen die Jahre 4 und 5 in jedem Fall auch mit einer Prognose eines Finanzplans und Bestätigung durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in unterlegt werden.
13. Welche Initiativen / Gruppen mit welcher Rechtsform können einreichen?
Mildtätig, gemeinnützig, nicht auf Gewinn orientiert.
14. Was müssen neue Projekte anstelle eines Jahresabschlusses einreichen?
Eine Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in / Rechnungsprüfer*in.
15. Muss der Projektträger mediale Berichterstattung ermöglichen?
Ja, der Projektträger muss Voraussetzungen schaffen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.
16. Wann ist der Einreichzeitraum?
Einreichungen waren von Jänner 2024 bis 30.06.2024 möglich.
17. Ab welchem Zeitraum gilt die Nachweispflicht?
Bei der Auszahlung in Meilensteinen gilt die Nachweispflicht analog zu den bestehenden Projektverträgen von LICHT INS DUNKEL jeweils ab dem Auszahlungszeitpunkt.
Wenn Sie bei der Einreichung Barrieren erleben, senden Sie Ihre Anfrage bitte an innovationsfonds@lichtinsdunkel.org.