Förderungen aus dem LICHT INS DUNKEL Soforthilfefonds
Sehen Sie hier, welche Familien Sie mit Ihrer Spende bereits unterstützen konnten.
>> Soforthilfe
Die Aushilfen werden wie folgt gegeben:
- Zuzahlungen für Behindertenbehelfe, Therapiematerialien und Therapiekosten. Das können z.B. auch Selbstbehalte für E-Rollstühle, Adaptierungen für Rollstühle wie Schiebehilfen sein, behindertengerechte Fahrzeuge bzw. Umbauarbeiten, Augensteuerungscomputer, Treppenlifte, behindertengerechte Adaptierungen wie z.B. Verbreiterungen für Rollstühle, Badumbauten und vieles mehr sein, jegliche Hilfsmittel für Seh- und Hörbeeinträchtigungen, Blindenführ-, Assistenz- und Diabetikerwarnhunde
- bei Therapiekosten fördern wir z.B. Logopädie, Physio-, Psycho-, Ergo- und Autismus-Spezifische Therapien, es gibt jedoch unzählige weitere Therapieformen die wir unterstützen.
Die Anfragen für Therapiekosten steigen stetig. Die Unterstützungen werden in der Regel immer direkt an die Lieferfirma, bzw. direkt an die Therapeuten überwiesen.
- Familien mit Kindern in sozialer Not unterstützen wir durch Zuzahlungen für Miete, Strom, Heizrückstände und für den täglichen Lebensbedarf.
Auch bei Miete, Strom- und Heizrückständen werden die Aushilfen direkt überwiesen und diese Vorgangsweise wird auch von allen Sozialarbeitern bevorzugt und gewünscht.
- Weiters haben wir die Möglichkeit Familien mit Lebensmittelgutscheinen zu helfen (Lidl und Hofer).
- Familien mit Kindern die unmittelbar durch besondere Schicksale konfrontiert werden, z.B. Todesfall eines Familienmitgliedes, Hochwasser, Brand, Naturkatastrophen werden ebenso unterstützt.
- Darüber hinaus werden alle Schulen und Kindergärten durch Zuzahlungen für Behindertenbehelfe unterstützt, wie z.B. für NF-Anlagen, für Therapie- und Spielmaterial sowie Schulland- und Sportwochen, wenn es sich Familien für ihre Kinder nicht leisten können.
Wir unterstützen ein sehr breites Spektrum und nur weniges ist ausgenommen.
Nicht gefördert werden z.B. Führerscheinkosten, Handyrechnungen, Laptops/Computer (wenn es sich um nicht beeinträchtigte Kinder handelt), Delphintherapie, Kurskosten, Reisekosten/Rückführungskosten, Zahnbehandlungen, Genossenschaftsbeiträge, Kosten für Aufenthaltstitel und Visa.
Jedes Ansuchen wird vom zuständigen Amt, das ist in Wien die MA11 (Wiener Kinder- und Jugendhilfe und Familienzentrum) überprüft und wir sind in ständigen Kontakt mit den Sozialarbeitern. In den Bundesländern erhalten wir die Anträge direkt von den Gemeindeämtern, BH, Marktgemeinden, usw. Auch Stellen wie die Caritas, Diakonie und Volkshilfe stellen Anträge für Familien, die sie beraten, da die Beratungsstellen selbst kein Budget haben, um die Familien direkt unterstützen zu können.
Im Aktionsjahr 2021/2022 standen dem Ernst-Wolfram-Marboe-Soforthilfefonds rund 4,8 Millionen Euro zur Verfügung. Damit konnten wir mit Ihrer Hilfe 5.006 Anträge positiv erledigen. DANKE – im Namen der Kinder und Familien!
Ansuchen um Soforthilfe
Soforthilfe: schnell und unbürokratisch.
Der Soforthilfefonds hilft Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die unverschuldet in Not geraten sind und wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht genug Unterstützung leisten können. Durch die Zusammenarbeit mit den Gemeinde- und Jugendämtern gelingt es LICHT INS DUNKEL, rasch und effizient zu helfen.
Förderkriterien für Individualförderungen aus dem Soforthilfefonds
Bitte um Vollständigkeit:
Wichtig ist, dass alle Ansuchen schriftlich und mit vollständiger Adresse an den Verein LICHT INS DUNKEL gestellt werden.