Absetzbarkeit Ihrer Spenden

Die Absetzbarkeit der Spenden ist seit 2017 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich.

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LICHT INS DUNKEL ist gesetzlich verpflichtet, die Jahressumme Ihrer geleisteten Spenden (Spendeneingang vom 04.01. bis 03.01. des Folgejahres) am 28.02. des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Damit ist Ihre wertvolle Spende automatisch in Ihrer Veranlagung geltend gemacht.

>> BMF - Weitere Informationen

 

Worauf müssen Sie achten?

Falls Sie Ihre Spende auch weiterhin absetzen möchten, sind Sie verpflichtet, LICHT INS DUNKEL - einmalig - neben Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) zusätzlich auch Ihr Geburtsdatum bekanntzugeben.

 

Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer Kundennummer bzw. Zahlungsreferenz (falls vorhanden) oder Ihrer vollständigen Anschrift. Wenn Sie Ihre Spende nicht absetzen wollen, brauchen Sie einfach Ihr Geburtsdatum nicht anzugeben.

>> Hier registrieren

 

Informationen zu Online- und
SMS-Spenden, Handyrechnung

Eine Spende mittels SMS wird nach einer gesetzlichen Frist von 60 Tagen vom Netzbetreiber an den Verein LICHT INS DUNKEL überwiesen. Erst nach Spendeneingang beim Verein LICHT INS DUNKEL kann Ihre Spende als Sonderausgabe dem Finanzamt gemeldet werden. Dazu benötigt der Verein LICHT INS DUNKEL Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Handynummer.

FAQ

Gemeinsame Konten. Wer meldet die Spenden?

Bei Einzahlungen von Familien- bzw. Sammelkonten bitten wir um Bekanntgabe, wer die Spende steuerlich absetzen möchte. Jede Einzahlung muss eindeutig einer Person zugeordnet werden, ansonsten ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr möglich.

 
 

Firmenspenden

Firmenspenden sind von dieser Änderung nicht betroffen und können wie in den Jahren zuvor als „Betriebsausgabe“ abgesetzt werden.

 


Das Datum des Spendeneinganges ist relevant für die Meldung

Alle Spenden eines Gesamtjahres, die bis (inklusive) 03.01. des Folgejahres bei LICHT INS DUNKEL eingehen, werden noch beim vorherigen Finanzjahr berücksichtigt. Spendeneingänge ab 04.01. des Folgejahres zählen zum nächsten Finanzjahr.


Wo finde ich meine gemeldete Spende?

Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet. Diese werden automatisch in Ihre Veranlagung für das jeweilige Jahr übernommen und sind unter der Rubrik „Spenden-Sammeleinrichtungen karitativ“ zu finden. Nähere Informationen zur automatischen steuerlichen Berücksichtigung finden Sie hier:

>> BMF - Spendenabsetzbarkeit einfach automatisch

Gerne melden wir Ihre Spende(n) nach

Dafür geben Sie uns bitte Ihre fehlenden Daten wie z.B. Ihr Geburtsdatum bekannt und wir übermitteln dann so rasch wie möglich Ihre Spenden an das Finanzamt. Die Bearbeitung beim Finanzamt könnte etwas Zeit in Anspruch nehmen, darauf hat LICHT INS DUNKEL allerdings keinen Einfluss.

Fehlerhafte Übermittlungen

Trotz aller Bemühungen unsererseits kann es durch die Vielzahl der verschiedenen Spendenkanäle und die technische Übermittlung der Banken vorkommen, dass wir leider nur unvollständige Daten erhalten und somit Ihre Spende nicht eindeutig zuordnen können. Sollten wir daher nicht alle Ihre Daten oder Spenden eines Jahres richtig erfasst und an das Finanzamt übermittelt haben, informieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Selbstverständlich werden wir Ihre Korrektur umgehend an das Finanzamt weiterleiten.
Anonyme und nicht zuordenbare Spenden können wir nicht an das Finanzamt übermitteln.

 

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit beim Verein LICHT INS DUNKEL melden.