Jährlich Hilfe für 400 Projekten in Österreich. |
Ansuchen um Projektförderung
Das Ansuchen um Unterstützung eines Projektes kann durch einen Verein, eine Organisation oder eine Glaubensgemeinschaft erfolgen. Beantragt werden können z.B. Zuschuß für bauliche Maßnahmen für Therapie- und Behindertenwohnstätten, Anschaffung von Heil- und Behindertenbehelfen sowie Maßnahmen für misshandelte Frauen und Kinder. |
Soforthilfe: schnell und unbürokratisch. |
Ansuchen um Soforthilfe
Der Soforthilfefonds hilft jenen, die unverschuldet in Not geraten sind und wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht genug Unterstützung leisten können. Durch die Zusammenarbeit mit den Gemeinde- und Jugendämtern gelingt es "Licht ins Dunkel", rasch und effizient zu helfen. |
Bitte um Vollständigkeit. |
Ihr Ansuchen
Wichtig ist, dass alle Ansuchen schriftlich und mit vollständiger Adresse an den Verein "Licht ins Dunkel" gestellt werden: "Licht ins Dunkel" Kramergasse 1, 1010 Wien Telefon: 01/533 86 88 Fax: 01/533 99 55, Mail: office@lichtinsdunkel.org Präsident: KR Erik Hanke Geschäftsführerin: Christine Tschürtz-Kny. |
