Regelungen für Behinderten-Zentren stehen noch aus
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von wie zum Beispiel Altenheime wieder ihre Angehörigen sehen. Wie es mit den Tageszentren für behinderte Menschen weitergeht, wann diese unter welchen Bedingungen geöffnet werden dürfen, darüber hat sich noch niemand Gedanken gemacht, kritisiert das Hilfswerk der evangelischen Kirche, die Diakonie, gegenüber dem Radiosender Ö1 am Dienstag (28.04.2020).
Zwar könne man für Bewohnerinnen und Bewohner von betreuten Wohngruppen Regeln aus den Vorgaben für Pflegeheime und Lockerungen bei Besuchsverbote ableiten, doch jene Menschen die in Tageswerkstätten und Tageszentren untergebracht sind und nun wochenlang auch tagsüber bei ihren Angehörigen waren, brauchen eine Perspektive, wann sie wieder an ihren Arbeitsplatz, in ihr Tageszentrum und ihr gewohntes Leben zurück können, sagt die Direktorin der Diakonie Maria Katharina Moser.
„Wir haben schon nach Ostern gemerkt, dass das für die Familien und für die Menschen mit Behinderung sehr anstrengend ist, plötzlich die ganze Zeit alleine miteinander zu Hause zu sein. Der ganze gewohnte Alltag in den Werkstätten bricht auf einmal weg. Wir spüren sehr deutlich, dass es hier schon sehr an der Zeit ist, Lockerungen vorzunehmen.“, so Moser.
Noch gibt es kein Datum, an dem die Tagesbetreuungseinrichtungen wieder aufsperren dürfen, kritisiert Moser. Wichtige Fragen die laut Moser geklärt werden sollen, wären etwa „ab wann können die Menschen in den Werkstätten wieder ihre Arbeit aufnehmen, wie groß drüfen die Gruppen sein, die sich dort treffen und gemeinsam arbeiten und wie lange können die Tagesbetreuungseinrichtungen am Tag geöffnet sein. Das sind alles Fragen, wo es sehr helfen würde, Rahmenvorgaben zu haben, weil man das alles vorab auf organisieren muss.“
Die Diakonie erwartet, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Öffnung von Tagesbetreuungseinrichtungen vorgibt. Die Ausgestalltung der Regelungen liegt dann bei den einzelnen Bundesländern.