Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um den LICHT INS DUNKEL-Jubiläumsfonds.

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Über den Fonds


Teilnahmeberechtigte Projekte


Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den Verein LICHT INS DUNKEL unter jubilaeumsfonds@lichtinsdunkel.org wenden. 

Unsere Antworten:

Über welchen Zeitraum wird ein Projekt gefördert?

Die LICHT INS DUNKEL-Förderung versteht sich als mehrjährige Anschubfinanzierung im Rahmen eines Gesamtfinanzierungsplans, der die längerfristige Umsetzung des Vorhabens – auch über die Anschubfinanzierung hinaus – darstellt (z.B. öffentlich-private Partnerschaft). Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern und/oder neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.

 

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Wie viele Anträge können pro Projektträger gefördert werden?

Pro Projektträger kann ein Antrag innerhalb von 3 Jahren bis max. € 1.000.000,- gefördert werden.

 

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Bis zu welcher Förderhöhe darf eingereicht werden?

Pro Projekt stehen max. € 1.000.000,- zur Verfügung.

Wichtig ist eine Planung für die ersten 3 Jahre und eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der Unterstützung durch LICHT INS DUNKEL.

 

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Wann ist der Einreichzeitraum?

Einreichungen waren von 09.05.2022 bis 15.08.2022 möglich.

 

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Wann erfolgt eine Zu- bzw. Absage der Projektförderung?

Die Zu- bzw. Absage der Projektförderung an die Projektträger ist Ende September / Anfang Oktober 2022 erfolgt.

 

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Erfolgt eine Zuzahlung oder wird auch vollfinanziert?

Grundsätzlich beteiligt sich LICHT INS DUNKEL mit einer Teilfinanzierung.

 

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Schließt die Einreichung bei LICHT INS DUNKEL Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus?

Nein, die Einreichung schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus, diese müssen jedoch transparent angegeben werden.

 

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Wie ist der genaue Zeitrahmen für den Finanzierungsplan der ersten 3 Jahre der Umsetzung?

Von Oktober 2022 bis Oktober 2025.

Voraussetzung ist die Vorlage von folgenden Dokumenten: Plan für die Durchführbarkeit, ein Finanzierungplan für die ersten 3 Jahre sowie eine Strategie für die Zukunft.

 

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Wie ist die Prognose einer Finanzplanung für die Jahre 4 und 5 nachzuweisen?

Zusätzlich zu einer Beschreibung der geplanten Kooperationen/Kofinanzierungen müssen die Jahre 4 und 5 in jedem Fall auch mit einer Prognose eines Finanzplans unterlegt werden. Dafür ist ein konkreter Plan für die Kompensation der Fördermittel von LICHT INS DUNKEL nach der dreijährigen Finanzierung erforderlich. 

 

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Ab welchem Zeitraum gilt die Nachweispflicht?

Bei der Auszahlung in Meilensteinen gilt die Nachweispflicht analog zu den bestehenden Projektverträgen von LICHT INS DUNKEL jeweils ab dem Auszahlungszeitpunkt.

 

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Worauf soll der Fokus des Projekts liegen?

Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LICHT INS DUNKEL und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.

Das Projekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichkategorie und setzt im Sozialraum an.

 

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Darf ein Projekt bundesländerübergreifend arbeiten?

Ja, Projekte dürfen bundesländerübergreifend arbeiten.

 

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Darf ein Projekt zum Zeitpunkt der Einreichfrist schon abgeschlossen sein?

Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen sein.

 

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Welche Initiativen / Gruppen mit welcher Rechtsform können einreichen?

Mildtätig, gemeinnützig, nicht auf Gewinn orientiert.

 

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In welcher Höhe dürfen die projektbezogenen Overheadkosten liegen?

Analog zu den Bestimmungen des Spendengütesiegels / der Absetzbarkeitsauflagen: Max. 10 % Overhead, max. 25 % Aufwand für Spendengewinnung.

 

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Was müssen neue Projekte anstelle eines Jahresabschlusses einreichen?

Eine Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in / Rechnungsprüfer*in.

 

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Muss der Projektträger mediale Berichterstattung ermöglichen?

Ja, der Projektträger muss Voraussetzungen schaffen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.

 

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