Jubiläumfonds
Zu den Statements
Zu den ausgewählten Projekten
Hier die wichtigsten Infos im Überblick:
Der Einreichzeitraum endete am 15.08.2022.
Die wichtigsten Fragen rund um die Förderung aus dem Jubiläumsfonds haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Der Fokus
Der Fokus bei Förderungen über den Jubiläumsfonds soll auf Sozialraum-Projekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung gerichtet werden, um sich von den herkömmlichen LICHT INS DUNKEL-Projektförderungen abzuheben und den inhaltlichen Schwerpunkt – weg von Segregation, hin zu Inklusion – zu setzen. Zielgruppen sind Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung.
Der Verein LICHT INS DUNKEL kann jenen gemeinnützigen Organisationen Zuzahlungen gewähren, deren Satzungen die Unterstützung der in § 2 der Vereinsstatuten von LICHT INS DUNKEL genannten Personengruppen als Zielsetzungen beinhalten und sie mit diesen Geldmitteln tatsächlich und nachvollziehbar mildtätig sind. Die Zielgruppen sind dementsprechend Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Vorstand und interdisziplinärer Beirat
Der Vorstand von LICHT INS DUNKEL besteht aus folgenden Personen:
- Präsident Kurt Nekula, M.A.
- Vizepräsident Prof. Dr. Germain Weber – Lebenshilfe Österreich
- Dr. Gudrun Berger – Österreichisches Komitee für UNICEF
- Mag. Tanja Lechner – Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer
- Dr. Maria Katharina Moser – Diakonie Österreich
- Christian Oxonitsch – Österreichische Kinderfreunde
- Mag. Anna Parr – Caritas Österreich
- Mag. Walter Paulhart – „Rettet das Kind“
Der interdisziplinäre Beirat, der dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite stehen wird, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Univ.-Prof. Dr. phil. Barbara Gasteiger-Klicpera (UNI Graz)
- Marianne Hengl (RollOn Austria)
- Dr. Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt)
- FH-Prof. Mag. Dr. Michaela Moser („Armutskonferenz“, Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung)
- Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Susanne Schwab, Bakk. MA (UNI Wien)
- Primar Dr. med. univ. Klaus Vavrik (FA für Kinder- und Jugendheilkunde (Zusatzfach Neuropädiatrie), FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeut (VIP, KIB, Trauma-Psychotherapie)
- Klaus Widl (1. Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Präsident des „CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde, Vorsitzender der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Wien)
Die Einreichkategorien
- Bildung
- Arbeitswelt
- Kunst, Kultur, Freizeit und Sport
- Peer-Beratung und Interessenvertretung / Selbstvertretung
- Empowerment und Gewaltschutz für Mädchen / Frauen mit Behinderungen
- Sozialraum, Gemeinwesenarbeit
>> Der Einreichzeitraum endete am 15.08.2022.
Die Einreichkriterien
- Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
- Das Leuchtturmprojekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichungskategorie und setzt im Sozialraum an.
- Das Projekt fördert die gesellschaftliche Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe und vermittelt bedarfsgerechte Unterstützung.
- Das Projekt befähigt Menschen mit Behinderungen und sozioökonomischer Benachteiligung, sich zu entfalten und das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
- Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern bzw. neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
- Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
- Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch, Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projektpartner*innen müssen genannt werden.
- Es wird eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Die Relation zwischen Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis.
- Eine Einreichung bei LID schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus. Das muss jedoch transparent angegeben und am Formblatt ausgewiesen werden.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, mit Schulen, mit der Gemeinde, dem Land, der Wirtschaft und mit sonstigen Partnern soll gesucht werden.
- Das Projekt soll eine Entwicklungsperspektive aufweisen und Nachhaltigkeit bewirken.
- Das Projekt verfolgt neue soziale / inklusive Lösungsansätze.
- Partizipatives Einbeziehen der jeweiligen Zielgruppe in Planung und Umsetzung des Projekts.
- Der Projektträger schafft Voraussetzungen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen für die Förderung
- Nicht auf Gewinn gerichteter Projektträger
- Satzungen entsprechend dem Vereinszweck (§ 2 Statuten) von LID
- Offenlegung der Finanzgebarung und der Herkunft der Mittel
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID
- Verwendung der Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke
- Fokus auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID
- Finanzierungsplan in Meilensteinen sowohl für die ersten 3 Jahre, bei denen eine Förderung durch LID in Anspruch genommen wird, als auch ein Plan für die Jahre 4 und 5
- Der Projektstart soll innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung erfolgen
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID
- Das Diversitätsbewusstsein wird innerhalb der Trägerorganisation sowie im eingereichten Projekt mit illustrativen Beispielen untermauert
Bereiche, die NICHT von LICHT INS DUNKEL gefördert werden
- Anschaffung von nicht projektbezogener Infrastruktur (für den normalen Bürobetrieb)
- Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
- Laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
- Alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.)
- Merchandising aller Art
- Projekte, die der Gewinnerzielung dienen